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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86   

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https://dejure.org/1988,1679
BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86 (https://dejure.org/1988,1679)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1988 - X ZR 99/86 (https://dejure.org/1988,1679)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - X ZR 99/86 (https://dejure.org/1988,1679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3097
  • MDR 1988, 962
  • AnwBl 1988, 538
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62

    Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels -

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86
    In Fällen mit Auslandsberührung, insbesondere wenn über Vertragsbeziehungen zu entscheiden ist, die die Vertragspartner einer bestimmten ausländischen Rechtsordnung unterstellt haben, hat der Tatrichter darüber zu befinden, welche Rechtsordnung auf den Streitfall anzuwenden ist (BGH NJW 1963, 252, 253).

    In der Rechtsprechung ist gelegentlich angenommen worden, der Revisionsführer sei nicht beschwert, wenn das Berufungsgericht eine Frage sowohl nach deutschem als auch nach dem in Betracht kommenden ausländischen Recht beurteilt und es deshalb unentschieden gelassen hat, welches Recht anzuwenden sei (BGH NJW 1963, 252, 253; RG WarnRspr. 1929, 249, 250).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86
    Über die zulässige Revision des Beklagten, die sich nur gegen die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der Vergütung richtet, ist durch unechtes Versäumnisurteil sachlich zu entscheiden (BGHZ 37, 79).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Gerichte verpflichtet sind, im Rahmen des § 273 ZPO alle zumutbaren vorbereitenden Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die geeignet sind, Verzögerungsfolgen im normalen Geschäftsgang auszugleichen (BGH MDR 1980, 487, 488).
  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 129/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für ein Berufungsverfahren wegen Anwendung

    Das ist auch dann der Fall, wenn die unterlegene Partei den Gründen nicht eindeutig entnehmen kann, ob das Berufungsgericht revisibles Bundesrecht oder nicht revisibles ausländisches Recht zugrunde gelegt hat (BGH, Urt. v. 23. Oktober 1980, III ZR 70/79, IPRspr. 1980 Nr. 3 S. 7; Urt. v. 3. Mai 1988, X ZR 99/86, NJW 1988, 3097; MünchKomm-ZPO/Wenzel, aaO, § 547 Rdn. 17; Wieczorek/Schütze/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 547 Rdn. 48).

    Das ist in der Regel ohne die Bezeichnung der einschlägigen Normen des ausländischen Rechts nicht möglich (BGH, Urt. v. 3. Mai 1988, aaO).

  • BGH, 22.01.1990 - II ZR 15/89

    Bezeichnung des Verfrachters in einem Konnossement

    Hingegen sieht die Revision - unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 29. Oktober 1962 - II ZR 88/62, NJW 1963, 252 f. (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Mai 1988 - X ZR 99/86, NJW 1988, 3097) - einen Verfahrensfehler darin, daß das Berufungsgericht es offengelassen hat, ob das Bestehen eines Konnossementsrechtsverhältnisses zwischen den Parteien nach (nichtrevisiblem) englischem oder nach (revisiblem) deutschem Recht zu beurteilen ist.
  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 258/89

    Anwendung ausländischen Rechts

    Anders, als es in der Berufungsinstanz wegen der alleinigen Revisibilität des deutschen Rechtes (§ 549 BGB) möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 29. Oktober 1962, II ZR 28/62, NJW 1963, 252, 253 und v. 3. Mai 1988, X ZR 99/86, BGHR ZPO § 551 Nr. 7 - Revisibilität 1), kann es für die Revisionsinstanz offenbleiben, ob sich die Form des festgestellten Verzichts nach deutschem oder spanischem Recht richtet (BGH, Urt. v. 7. Juli 1980, III ZR 28/79, ZIP 1980, 866, 868; Zöller/ Geimer, ZPO, 16. Aufl., § 293 Rdn. 13; vgl. auch BGH, Urt. v. 30. April 1952, II ZR 133/51, LM ZPO § 549 Nr. 6 und v. 28. Januar 1987, IVb ZR 10/86, NJW 1987, 2161, 2162).
  • BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95

    Vertragswirksamkeit trotz unwirksamer AGB

    Das anzuwendende Recht ist jedoch von Amts wegen zu bestimmen (MünchKomm-BGB/Martini, 2. Aufl., vor § 27 EGBGB Rdn. 4; vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Mai 1988, X ZR 99/86, WM 1988, 1463).
  • OLG Hamm, 11.03.1993 - 4 UF 215/92
    Für die Handhabung der Kollisionsregeln in der Berufungsinstanz entspricht dies gesicherter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1992, 2214; NJW 1988, 3097 ; auch BGH, NJW 1987, 2161, 2162; siehe m.w.N. Zöller/Geimer, aaO., § 293 Rdn. 13).
  • OLG München, 09.01.1996 - 25 U 4605/95

    Unterlassen der Ermittlung des auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbare

    Läßt ein Berufungsurteil bei einem Auslandsbezug nicht erkennen, welche Rechtsordnung ihm zugrundegelegt wird, so liegt darin ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 551 Nr. 7 ZPO vor (BGH NJW 1988, 3097 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6270
OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85 (https://dejure.org/1986,6270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1986 - 4 UF 609/85 (https://dejure.org/1986,6270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 4 UF 609/85 (https://dejure.org/1986,6270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    Ehescheidung; Rechtsfolgen einer im Ausland geschlossenen Scheinehe (hier: Gültigkeit einer in Kalifornien geschlossenen Ehe).

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3097
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 01.10.1982 - 4 WF 453/82
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
    Nach dem deutschen materiellen Heimatrecht der Antragsgegnerin ist auch eine nur zu dem Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geschlossene Ehe eine wirksame Ehe (vgl. Senat FamRZ 1982, 1073; KG FamRZ 1985, 1042).
  • KG, 14.05.1985 - 17 WF 1544/85
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
    Nach dem deutschen materiellen Heimatrecht der Antragsgegnerin ist auch eine nur zu dem Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geschlossene Ehe eine wirksame Ehe (vgl. Senat FamRZ 1982, 1073; KG FamRZ 1985, 1042).
  • OLG Hamm, 20.01.2021 - 15 W 68/20

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags; Vorlage eines Reisepasses als Mittel

    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (Art. 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. beispielsweise den Fall OLG Hamm - 4.Familiensenat - NJW 1988, 3097).
  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (§§ 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. den Fall OLG Hamm -4.Familiensenat- NJW 1988, 3097).
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (§§ 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. den Fall OLG Hamm -4. Familiensenat- NJW 1988, 3097).
  • OLG Hamm, 16.07.2022 - 15 W 337/20

    Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags Antrag auf Eintragung als Vater

    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (Art. 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. beispielsweise den Fall OLG Hamm - 4.Familiensenat - NJW 1988, 3097).
  • OLG Hamm, 18.08.2021 - 15 W 337/20

    Parallelentscheidung zu OLG Hamm 15 W 337/20 v. 16.07.2022

    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (Art. 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. beispielsweise den Fall OLG Hamm - 4.Familiensenat - NJW 1988, 3097).
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